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VerpackG & LUCID – Lizenzierung für Online-Händler.

Wer in Deutschland Ware verpackt verkauft, ist seit 2019 nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG) verpflichtet, sich im LUCID-Register der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren und seine Verpackungen bei einem dualen System zu lizenzieren. Hier die Pflichten kompakt – ohne Anwaltsdeutsch.

Wer ist betroffen?

Die Registrierungspflicht trifft jeden, der gewerblich mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringt – unabhängig von Menge, Umsatz oder Rechtsform. Es gibt keine Bagatellgrenze.

Die drei Pflichten im Überblick

1. Registrierung bei LUCID

Kostenlos und verpflichtend bei der ZSVR unter verpackungsregister.org. Sie erhalten eine LUCID-Nummer (Format DE…), die Sie überall angeben müssen.

2. Systembeteiligung (Lizenzentgelt)

Vertrag mit einem dualen System (z. B. Der Grüne Punkt, Interseroh, Reclay, Zentek). Sie melden geschätzte Jahresmengen je Materialart und zahlen das Lizenzentgelt.

3. Datenmeldung an LUCID

Die im dualen System lizenzierten Mengen müssen identisch im LUCID-Konto gemeldet werden – Mengen-Plausibilität wird automatisch geprüft.

Was muss lizenziert werden?

Lizenzpflichtig sind alle Verpackungen, die beim privaten Endverbraucherals Abfall anfallen. Im typischen E-Commerce-Versand betrifft das:

MaterialBeispieleTarif (Richtwert)
Papier/Pappe/KartonVersandkarton, Wickelverpackung, Beipackzettel0,15–0,30 €/kg
KunststoffLuftpolsterfolie, Folientüten, Klebeband1,20–1,80 €/kg
VerbundBedruckte Folien, beschichtete Kartons1,00–1,60 €/kg
Aluminium / WeißblechDosen, Verschlüsse0,80–1,40 €/kg
GlasFlaschen, Behälter0,07–0,12 €/kg
HolzPaletten als Verkaufsverpackung0,02–0,05 €/kg

Stand 2026, gemittelte Listentarife der dualen Systeme. Mindestjahresgebühren ab ca. 30 €.

Schritt für Schritt zur Lizenz

  1. Verpackungen erfassen: Jede Versandverpackung wiegen und nach Materialart auflisten – pro verkauftes Produkt ein Datensatz reicht.
  2. Jahresmenge schätzen: Stück × Gewicht × geplante Bestellungen ergibt die Jahresmenge in kg je Material.
  3. LUCID-Registrierung: Kostenfrei auf verpackungsregister.org – Firma, USt-ID, Markennamen, Materialarten angeben. Sie bekommen sofort eine LUCID-Nummer.
  4. Duales System wählen: Angebote vergleichen (z. B. Lizenzero, Activate by Reclay, Der Grüne Punkt). Bei Kleinmengen reicht ein Online-Tarif ohne Beratung.
  5. Mengen melden: Im LUCID-Konto identische Mengen wie beim dualen System hinterlegen. Jahresabschlussmeldung bis zum 15. Mai des Folgejahres.
  6. LUCID-Nummer veröffentlichen: Impressum oder AGB des Shops sollten die Nummer enthalten – Marktplätze prüfen das automatisiert.

Was passiert ohne Registrierung?

Mengen unterschätzt? So passen Sie an

Überschreiten Sie die gemeldete Menge im laufenden Jahr, melden Sie eine unterjährige Mengenmeldung nach. Liegen die tatsächlichen Mengen unter der Schätzung, erstattet das duale System anteilig zurück – im Folgejahr einfach realistischer planen. Wer dauerhaft zu niedrig meldet, riskiert eine Mengenstromprüfung durch einen registrierten Sachverständigen (ab 50.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Pappe oder 30.000 kg Leichtverpackung pro Jahr verpflichtend).

So sparen Sie Lizenzkosten legal

Häufige Fragen

Gilt VerpackG auch für ausländische Händler?

Ja. Wer aus dem EU-Ausland oder Drittländern an deutsche Endkunden versendet, muss sich ebenfalls bei LUCID registrieren und lizenzieren – sonst sperren die Marktplätze.

Muss ich pro Marke separat registrieren?

Sie registrieren sich einmal als Unternehmen, hinterlegen aber alle Markennamen, unter denen Sie vertreiben. Marktplätze gleichen die Markennamen mit dem LUCID-Register ab.

Was ist mit B2B-Versand?

Verpackungen, die nachweislich nur bei Gewerbekunden anfallen, sind nicht systembeteiligungspflichtig – müssen aber gemeldet werden. Wer sowohl an B2C als auch B2B liefert, lizenziert sicherheitshalber alles.

Wie wird die LUCID-Nummer geprüft?

Das Register ist öffentlich einsehbar. Marktplätze, Mitbewerber und die ZSVR können jederzeit prüfen, ob Sie registriert sind und Ihre Mengen plausibel gemeldet haben.

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Hinweis: Dieser Artikel ist eine redaktionelle Einordnung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die ZSVR (verpackungsregister.org) und Ihr duales System.